Vorsorgeverfügungen sind einseitige Erklärungen und legen den Willen des Verfassers für den Fall fest, dass er selber z. B. wegen Geschäftsunfähigkeit, Bewusstlosigkeit, Krankheit, Behinderung oder Tod nicht mehr selbst entscheiden kann. Die in diesen Verfügungen bevollmächtigten Personen können dann entsprechend seinen Willen umsetzen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht sind Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation bestimmte oder alle Aufgaben in Ihrem Sinne zu erledigen. Die Bestellung eines staatlichen Betreuers kann damit verhindert werden.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung weisen Sie im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit das medizinische Personal an, welche ärztliche Maßnahmen konkret durchgeführt werden dürfen.

Betreuungsverfügung

Wer keine Vorsorgevollmacht erteilen möchte, kann bestimmte Anweisungen in einer Betreuungsverfügung festlegen. Diese wird erst dann wirksam, wenn die Umstände dies erfordern. Die Bestellung eines staatlichen Betreuers kann damit verhindert werden.

Sorgerechtsverfügung

Mit der Sorgerechtsverfügung regeln die Eltern minderjähriger Kinder, wer sich um diese kümmern soll, wenn die Eltern geschäftsunfähig sind oder versterben (Erziehungsrecht und Vermögenssorge). So kann einer Fremdbestimmung durch das Jugendamt vorgebeugt werden.

Standardformulare und vorgefertigte Texte für die Erstellung von Vorsorgeverfügungen haben sich in der Praxis nicht bewährt. Daher empfehlen wir, die erforderlichen Dokumente von spezialisierten Juristen nach deren eingehender persönlicher Beratung fertigen zu lassen. Wir kooperieren hier mit einer renommierten Anwaltskanzlei, die Ihre Vorsorgeverfügungen rechtlich sicher erstellt und dafür auch die Haftung übernimmt.

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